Mögen alle Wesen glücklich sein und in Frieden leben!

Mediation ist ...

... ein Verfahren, das der Lösung von Konflikten dient. Die Mediation fragt nicht nach der "Schuld", sondern unterstützt bei der gütlichen Einigung.

Die Erfahrung seit den 60-iger Jahren hat gezeigt, dass bei vorhandener Gesprächsbereitschaft oft nur wenige Sitzungen erforderlich sind, um zu einer für alle Parteien guten Lösung kommen zu können.


Eine Mediation ist sinnvoll

Eine Mediation ist immer sinnvoll, sei es um sich wieder begegnen zu können oder um sich in aller Würde und Respekt trennen zu können. In letzterem Fall dient die Mediation dazu, eine gute gemeinsame Basis für den oft notwendigen weiteren Umgang miteinander (gemeinsame Obsorge, Besuchsrechte etc. in einem Scheidungsverfahren) zu schaffen.

Mediation wird mit großem Erfolg in Beruf, Ehe, Familie, erbrechtlichen Belangen, Nachbarschaft, arbeitsrechtlichen Belangen, Scheidung (Besuchsrecht, Alimente, Wohnrecht), Patienten & Angehörige, Umwelt, Wirtschaft, Lehrlingsmediation angewendet.

Grundvoraussetzung für jede erfolgreiche Mediation ist die Bereitschaft, sich mit den anderen Beteiligten an einen Tisch zu setzen und eine Verhandlungs- bzw. Gesprächsbereitschaft mitzubringen.
Im Mediationsverfahren wird lösungs- und zukunftsorientiert agiert, wobei ausschließlich die Parteien entscheiden, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen.


Die Rolle des Mediators

Manchmal gerät ein Konflikt oder Streit, egal ob im privaten oder beruflichen Bereich, so außer Kontrolle, dass man einen neutralen „Vermittler" braucht um den Konflikt beizulegen.

Ein „Mediator" ist ein professioneller, neutraler „Vermittler", der Ihnen helfen kann, Ihren Konflikt so zu regeln, dass für alle Beteiligten eine gute Lösung erzielt werden kann.


Kontakt

Ich lade Sie zu einem kostenlosen Vorgespräch ein, um weitere Fragen zu klären. Bitte kontaktieren Sie mich (Kontakt) um einen Termin zu vereinbaren. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!


Kosten und Förderungsmöglichkeiten

Mein Stundensatz beträgt 90,-- Euro. Unter einer Stunde werden sechzig Minuten verstanden.
Es besteht die Möglichkeit für bestimmte Mediationen eine Förderung vom Bundesministerium für Familie und Soziales zu erhalten. Die Fördermöglichkeit hängt vom Familieneinkommen und von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder ab. Nähere Informationen auf Anfrage (Kontakt).


Oft gestellte Fragen


Was ist eine Mediation in Zivilrechtssachen?

Eine Mediation in Zivilrechtssachen dient der Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (Definition lt. Zivilrechts-Mediations-Gesetz - ZivMediatG).

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

In einem Erstgespräch wird eine Klärung vorgenommen, ob eine Mediation das geeignete Verfahren ist, Ihren Konflikt zu lösen. Es wird auch besprochen, wer an den Mediationssitzungen teilnimmt. In weiterer Folge werden die Grundzüge und der Rahmen der Mediation vermittelt. In den weiteren Sitzungen wird eine für alle Parteien zufriedenstellende, tragfähige Lösung erarbeitet, die eine gute Basis für die Zukunft bilden soll. Wichtig dabei ist, dass möglichst rasch und kostengünstig gehandelt wird. Der Zeitrahmen, die Mediationstermine und damit auch die Kosten werden entsprechend Ihren Wünschen gemeinsam festgelegt.

Wo finden die Mediationssitzungen statt?

Grundsätzlich sollte die Mediation nicht bei Ihnen – zu Hause bzw. in Ihrem Unternehmen – stattfinden, sondern an einem neutralen Ort. Die von mir verwendeten Sitzungsräume verfügen über die erforderliche Ausstattung und bieten einen geschützten Rahmen sowie ein angenehmes Ambiente.

Wie kann ich meinen Partner, Nachbar, … dazu bringen, an einer Mediation teilzunehmen?

Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist freiwillig. Auch wenn Sie selbst davon überzeugt sind, muss auch Ihr Partner, Nachbar, Kollege, ... die Mediation als sinnvolle Möglichkeit zur Beilegung Ihres Konfliktes sehen.

In jedem Fall wird im Rahmen des Erstgespräches nochmals gemeinsam geklärt, ob Mediation das richtige Instrument zur Klärung Ihres Konfliktes ist und ob alle anderen Beteiligten auch daran teilnehmen wollen. Die Mediation kann außerdem von jedem Beteiligten jederzeit beendet werden.

Wer zahlt die Kosten eines Mediationsverfahrens?

Die Kosten eines Mediationsverfahrens werden üblicherweise zwischen den Parteien aufgeteilt. Die genaue Kostenteilung, z.B. auch unter Berücksichtigung einer unterschiedlichen Einkommenshöhe der Parteien, kann im Erstgespräch gemeinsam mit dem Mediator festgelegt werden.

Die Kosten sind am Ende jeder Sitzungseinheit zu zahlen.

Erspart mir Mediation den Rechtsanwalt?

Nicht unbedingt. Zur Klärung von rechtlich bedeutsamen Fragen kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich werden. Der Mediator wird Sie gegebenenfalls im Zuge des Verfahrens auf die Notwendigkeit einer externen Beratung hinweisen und dann das Verfahren zur Einholung der erforderlichen Informationen unterbrechen.

Der Mediator informiert Sie auch über die Möglichkeiten einer kostenlosen Rechtsberatung bei verschiedenen Institutionen.

Wie lange dauert ein Mediationsverfahren?

Die Dauer eines Mediationsverfahrens hängt von der Komplexität des Falles, der Anzahl der Parteien und dem Grad der Zusammenarbeit der Parteien ab.

Übliche Verfahren umfassen zwischen 5 bis 10 Sitzungen á 2 Stunden. Die Termine für die Sitzungen werden zwischen den Mediatoren und den Beteiligten vereinbart; in der Regel etwa eine Sitzung pro Woche. In Wirtschaftsmediationen können in besonderen Fällen auch "Klausuren", die länger dauern, vereinbart werden.

Was sind die Aufgaben des Mediators?

Der Mediator vermittelt, indem er versucht, die bisherige Streitkultur zu durchbrechen. Blockierte Gespräche werden in eine lösungsorientierte und zielführende Richtung gelenkt. Die Lösung wird von den Kunden selbst erarbeitet. Sie stellt für alle eine Win-Win-Situation dar und wird damit auch von diesen als tragfähig angesehen. Der Mediator ist kompetenter Verfahrensbegleiter und unterstützt alle Parteien gleichermaßen. Er ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was bedeutet "eingetragener Mediator"?

Die Mediation ist in dem Zivilrechtsmediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Das Gesetzt regelt auch die Art und den Umfang der Ausbildung sowie weitere Voraussetzungen (z.B. vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung), die zur Eintragung in die beim Bundesministerium für Justiz geführten Liste der Mediatoren, berechtigen.

 

 

 

 

Brücken bauen
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Mag. Margarete Sinabell Margit
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Tel.: +43 (0) 676 710 37 49